Motorradmarkt Scorp24 GmbH & Co.KG Dasselsbrucher Strasse 50, 29227 Celle

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der Motorrad-
    markt G.G.R. oHG, vertreten durch die Geschäftsführer und ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden haben dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichungen von Abbildungen, Beschrei-
    bungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

  2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatum) oder Eingang der Bestellung, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

  3. Teillieferungen sind zulässig. Wir übernehmen keine Regressansprüche bei Lieferverzug.

  4. Der Versand der Waren erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Rücksendungen müssen immer in der Originalverpackung erfolgen oder einer vergleichbaren, stabilen Verpackung erfolgen.

  5. Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwert-
    steuer. Es gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Preise, maß-
    gebend ist die aktuelle Preisliste im Internet:
    www.scorp24.de/Händler/Downloads
    Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Lieferung von Ware ins Ausland, Vorkasse zu entrichten. Für Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen gilt grundsätzlich Bezahlung gegen Vorkasse.
    Nur gültig für den Fachhandel: Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Preise.

  6. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bzw. an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufge-
    genstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig. Über Zwangsvoll-
    streckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Nichtbezahlung offener Forderungen kann die Ware vom Lieferanten oder einem Dritten hierfür Beauftragten sofort abgeholt werden. Dieses gilt für alle Waren die geliefert wurden. Es bedarf hierfür keiner Terminabsprache. Wird die Ware veräußert und nicht im vereinbarten Zeitraum bezahlt, kann dieses Verhalten als Betrug im strafrechtlichen Sinne geahndet werden.

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungs-
    klausel: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forder-
    ungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach-
    kommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetre-
    tenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

  7. Bei Überschreitung der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt. Mit der 1. Zahlungserinnerung sind zudem 10 € Spesen zu entrichten, die sich mit jeder weiteren Erinnerung um jeweils 10 € erhöhen.

  8. Beanstandungen bzw. Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch nach acht Tagen, schriftlich an uns zu richten. Warenlieferungen und Rechnungen gelten als akzeptiert, sofern binnen dieser Frist kein schriftlicher Einwand erfolgt.

  9. Rücksendungen werden nur mit einer von der Motorradmarkt G.G.R. oHG vergebenen Retourennummer entgegengenommen. Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Artikel die durch falsche Behandlung unbrauchbar geworden sind, bestickte oder bedruckte Ware ist vom Umtausch generell ausgeschlossen. Versand von Rücksendungen frei Haus. Unfreie Rück-
    sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Wiedereinlagerungskosten können mit 5 Prozent des Rechnungsbetrages berechnet werden. Diesbezügliche Warengutschriften werden verrechnet.

  10. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Gleichfalls wird für Mängel bei reduzierter Ware keine Haftung übernommen.

  11. Der Käufer ist verpflichtet, sich über unsere AGB‘s Kenntnis zu verschaffen und erkennt diese an, sofern er Ware bezieht. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftrags-
    bestätigung nichts anderes ergibt.